Abgrenzung zwischen der Eisenbahninfrastruktur und einer Serviceeinrichtung und Ziehen von Rückschlüssen auf die Beurteilung der zulässigen Entgelthöhe. Auslegung der Richtlinie 2012/34/EU ebenso wie der einschlägigen Regelungen des österreichischen Eisenbahnrechts.
Rechtliche Prüfung einer Pflicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens zur laufenden Anpassung der bereits zugelassenen Eisenbahnfahrzeuge an den Stand der Technik; Vergleich mit der rechtlichen Handhabung ähnlich gelagerter Sachgebiete bei anderen „gefährlichen Anlagen“ und der eisenbahnrechtlichen Situation in Österreich und in der Schweiz.
Überprüfung der rechtlichen Vereinbarkeit von streckenbezogenen Optimierungsmaßnahmen; Prüfung der Erforderlichkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und netzzugangsrechtlicher Fragestellungen, Letzteres insbesondere im Hinblick auf der Priorisierung des Schienengüterverkehrs in einem so genannten Schienengüterverkehrskorridor.
Fragen zur Vereinbarkeit eines Taktfahrplanes mit dem europäischen und nationalen Rechtsrahmen, insbesondere hinsichtlich des Problems der „Reservierung“ einzelner Zugtrassen für bestimmte Verkehrsarten und deren Vereinbarkeit mit dem freien Wettbewerb sowie dem freien Netzzugang; Prüfung des Bedarfs und des Umfanges der Änderung des bestehenden Rechtsrahmens.
Ermitteln der rechtlichen Konsequenzen einer „Migrationsstrategie“; aufsichtsrechtliche Fragestellungen bezüglich der Fahrzeuge und Fragen zum diskriminierungsfreien Netzzugang sowie bezüglich der Infrastruktur zur Planfeststellung.
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