Schwerpunkt
Das „Öffentliche Wirtschaftsrecht“ ist ein rein öffentlich-rechtlicher Schwerpunktteilbereich. In seinem Mittelpunkt stehen einerseits die Regulierung und Förderung der Wirtschaft durch den Staat, andererseits die wirtschaftliche Betätigung des Staates selbst. Diese beiden Gesichtspunkte werden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene betrachtet.
Der Schwerpunktteilbereich wird größtenteils mittels Vorlesungen im Rahmen der "Virtuellen Hochschule Bayern" angeboten.
Im Hinblick auf die nationale Ebene bilden das Wirtschaftsverfassungs- und das Wirtschaftsverwaltungsecht und auf europäischer Ebene das Europäische Wirtschaftsrecht den Ausgangspunkt für das Verständnis des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Auf nationaler Ebene werden zudem die Kenntnisse im Besonderen Verwaltungsrecht (etwa in verschiedenen Bereichen des Gewerberechts, im Vergabe- und Regulierungsrecht) vertieft und erweitert. Auf europäischer Ebene gilt dem Vergabe- Kartell- und Beihilfenrecht ein besonderes Augenmerk.
Der Schwerpunktteilbereich eignet sich für Studierende, die ein vertieftes Interesse am Öffentlichen Recht wie auch an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung beispielsweise eine Tätigkeit in einer international ausgerichteten Kanzlei oder einer nationalen bzw. internationalen Institution anstreben.