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Einzelcoaching

In Ergänzung zum Examenskurs ermöglicht das Institut für Rechtsdidaktik eine individuelle Klausuranalyse in den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Im Rahmen eines solchen Einzelcoachings werden je Fach im gemeinsamen Gespräch ein bis zwei Klausuren mit dem Ziel analysiert, individuelle Fehler zu erkennen und für die Zukunft zu vermeiden. Im Fokus steht dabei nicht die inhaltliche Lösung, sondern vielmehr die methodische Herangehensweise. Das Einzelcoaching wird sowohl von den Lehrprofessoren als auch von Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten, die über die erforderliche Erfahrung für eine kompetente Beratung verfügen. 

Aufgrund der hohen Nachfrage kann das Coaching in jedem Fach grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden. 

Anmeldefrist: Bis 31.10.2025

Liebe Studierende,

die Anmeldung zu den Einzelcoachings findet über das "Portal zum Passauer Examenskurs" statt.

[Aufgrund einer Umstellung bei der Anmeldung mit der Unikennung (Einführung der Multi-Faktor-Authentifizierung) kommt es derzeit vereinzelt auch zu Problemen bei der Anmeldung im Portal. Das Problem ist uns bekannt und wir arbeiten bereits an einer zeitnahen Lösung.

Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung im Portal haben, können Sie sich innerhalb der Anmeldefrist per Mail an robert.klarer@uni-passau.de oder sophia.eder@uni-passau.de für das Einzelcoaching anmelden. Geben Sie dabei folgendes an:

- In welchem Fach möchten Sie ein Einzelcoaching haben?

- Wann werden Sie Examen schreiben?

- Möchten Sie ein Einzelcoaching bei Professoren und/oder Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben?]

Sie können sich dort anmelden und Ihre Klausuren hochladen, sobald die Besprechungen im Probeexamen des jeweiligen Faches stattgefunden haben – maximal zwei hochgeladene Klausuren in den Fächern Öffentliches Recht und Strafrecht, maximal drei im Fach Zivilrecht.

Der Anmeldezeitraum endet schon am 31.10.2025, damit wir recht zügig mit den Einzelcoachings starten können. Anmeldungen nach dem Ablauf des Anmeldezeitraums können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

In diesem Portal können Sie sich für jedes Fach zum Einzelcoaching anmelden und bei den Coaches zwischen Professor und Wiss. Mitarbeiter(in) wählen. Wenn beide Optionen gewählt werden, dann geben Sie uns die Gelegenheit, die Termine nach freier Kapazität zuzuweisen. Dadurch steigen Ihre Chancen auf ein Coaching an, sollte es zu Engpässen kommen. Ansonsten bemühen wir uns, dass Sie den von Ihnen gewählten Coach bekommen, können dies aber leider nicht garantieren. Bitte geben Sie in dem Portal auch ehrlich an, wann Sie beabsichtigen, am Examen teilzunehmen, und insbesondere ob Sie bereits einmal an einem Coaching teilgenommen haben. Im letzteren Falle ist, wie gesagt, grundsätzlich kein weiteres Coaching möglich.

Sie können auch angeben, ob Sie sich das Coaching per Zoom oder als Präsenzveranstaltung wünschen. Wir bemühen uns, das zu berücksichtigen, können aber leider nicht garantieren, dass das auch in jedem Einzelfall umsetzbar ist. Ihre Chancen auf ein Coaching werden durch die Wahl des Wunsch-Formats nicht berührt.

Bei den abgegebenen Klausuren muss es sich um solche des aktuellen universitären Probeexamens handeln. Probeexamensklausuren aus früheren Probeexamensterminen können nur ausnahmsweise nach Rücksprache berücksichtigt werden. Laden Sie ihre Bearbeitung inklusive Gliederung hoch, die jeweiligen Sachverhalte und Lösungen brauchen Sie dann nicht mit hochzuladen.

Andere Klausuren können wegen des erheblichen Zusatzaufwandes leider nicht genommen werden.

Nicht möglich ist insbesondere die Besprechung von Klausuren, die in einem Termin des Staatsexamens angefertigt wurden.

Wegen des zuletzt nochmals gestiegenen Andrangs muss ggf. per Losverfahren entschieden werden, welche Einzelcoaching-Anfragen berücksichtigt werden können. Die nach Ablauf des Anmeldezeitraums zunächst nicht berücksichtigten Studierenden werden benachrichtigt. Sollten sich dann doch noch Kapazitäten ergeben, werden diese Studierenden erneut kontaktiert, und es wird ihnen doch noch ein Termin für das Einzelcoaching angeboten.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese unumgänglichen Einschränkungen!

Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von Coaching-Terminen einige Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher möglich, dass Sie ein Termin-Angebot erst innerhalb von einigen Wochen nach Ihrer Anmeldung bekommen. Solange Sie keine Benachrichtigung über die Ablehnung Ihrer Coaching-Anfrage erhalten, können sie davon ausgehen, dass Ihnen noch ein Termin angeboten wird.

Vielen Dank für Ihre Geduld!

Mit besten Grüßen

Urs Kramer, Tomas Kuhn und Holm Putzke samt dem Team der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der richtige Zeitpunkt für das Einzelcoaching

Planen Sie das Coaching bitte frühzeitig in Ihre Examensvorbereitung ein. Aufgrund der großen Nachfrage kann es dazu kommen, dass wir Ihnen erst sehr knapp vor Ihrem eigentlichen Examenstermin einen Termin zum Einzelcoaching anbieten können. Dann bleibt nur wenig Zeit, um das im Coaching Besprochene umzusetzen. Eine zeitige Anmeldung für das Einzelcoaching hat zudem den Vorteil, dass methodischen Fehlern rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.

Hinweise

Anmeldefrist: Bis 31. Oktober 2025

Einzelcoaching Strafrecht

Im Wintersemester 2025/26 findet das Einzelcoaching im Strafrecht nur eingeschränkt statt (im Umfang von 10 Terminen). Anders als im Öffentlichen und Zivilrecht ist die Finanzierung der strafrechtlichen Stelle des Einzelcoachings nicht gesichert. Möglicherweise wird die Finanzsituation ab 2026 wieder besser. Sobald eine Anmeldung möglich ist, wird extra darauf hingewiesen. Die Auswahl erfolgt per Losentscheid.

Hinweis: Professor Putzke terminiert Einzelcoachings bewusst nicht in zeitlicher Nähe, sondern in zeitlichem Abstand zum Probeexamen, in der Regel zum Ende des Semesters hin, d.h. Juni/Juli bzw. Dezember/Januar. Erfahrungsgemäß führt fortgesetztes Lernen und Üben nach dem Probeexamen zu deutlich mehr Selbsterkenntnis. Werden Fehler selber erkannt, gestaltet dies das Lernen in der Regel deutlich effektiver. Bei der Planung Ihres Lernprogramms bitten wir diesen Umstand zu berücksichtigen.

Einzelcoaching Öffentliches Recht

Im Wintersemester 2025/26 wird das Einzelcoaching im Öffentlichen Recht von Prof. Kramer und seinen Wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Claudia Heudecker, Steffen Timmann und Lukas Widmann angeboten.

Sie können in dem Portal einen Wunsch äußern, ob das Einzelcoaching von Prof. Kramer oder von seinen Wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden soll oder Sie uns die Zuordnung überlassen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch gerecht zu werden, können aber leider nicht garantieren, dass sich das immer umsetzen lässt.

Einzelcoaching Zivilrecht

Im Wintersemester 2025/26 wird das Einzelcoaching von Prof. Kuhn und seinen Wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sophia Eder und Robert Klarer angeboten.

Sie können in dem Portal den Wunsch äußern, ob das Einzelcoaching von Prof. Kuhn oder von einer/einem seiner Wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden soll oder Sie uns die Zuordnung überlassen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch gerecht zu werden, können aber leider nicht garantieren, dass sich das immer umsetzen lässt.

Bitte planen Sie für das Einzelcoaching genügend Zeit ein: Die Dauer kann zwei Stunden betragen, in Einzelfällen sogar mehr!

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