Hilfe & FAQ
Hier finden Sie Antworten zu typischen Fragen.
Themenbereich Datenbanknutzung: Suche
Bei der Suche nach Aktenzeichen, Gericht und Normen das Gesuchte in Anführungszeichen setzen.
Beispiel: "Art. 28 GG".
Wird oder bzw. ein Komma eingegeben, werden die Begriffe aus allen Kategorien alternativ gesucht.
Durch die Eingabe von "und" kann die Suche innerhalb der Kategorie der Stichworte und Normen verfeinert (kumulative Suche) werden.
Sollte eine Suche nach den eingegebenen Kriterien zunächst nicht erfolgreich sein, versuchen Sie, nur das betreffende Gericht zu suchen und dann die Ergebnisse zu filtern.
Ja, eine Stichwortsuche ist (im Feld: allgemeine Suchmaske) möglich.
So können Sie gezielt nach Themen wie „Schallpegel“, „Lärm“ oder Ähnlichem suchen.
In der Ergebnisanzeige (Übersicht) aller gefundenen Entscheidungen, z. B. eines bestimmten Gerichts, können Sie bequem per Tastenkombination Strg+F nach Ihren weiteren Kriterien suchen.
Daneben können Sie die Ergebnisse chronologisch (ab- und aufsteigend, nach Maßgabe des Entscheidungsdatums) und alphabetisch sortieren.
Außerdem können Sie einen für Sie relevanten Zeitraum, der das Entscheidungsdatum enthält, auswählen.
Bei den Dokumenten, die auch in der .html-Version hochgeladen sind, ermöglicht die Eingabe in der Suchmaske auch eine Volltextsuche.
Themenbereich Recht
Beispielsweise ein Urteil im Verwaltungsprozess erwächst in Rechtskraft, wenn es nicht mehr fristgemäß mit ordentlichen Rechtsmitteln (z. B. durch Einlegung der Berufung, §§ 124 ff. VwGO oder der Revision, §§ 146 ff. VwGO) wirksam angefochten werden kann. Hintergrund der Rechtskraft ist die Rechtssicherheit, insbesondere für die Beteiligten (vgl. zur Reichweite §§ 121 Nr. 1, 63 VwGO) und generell der Rechtsfrieden, der durch ein bindende Entscheidung (bezogen auf den Streitgegenstand) befriedigt wird.
Daneben stellt die Rechtskraft i. d. R. auch den Anknüpfungspunkt für etwaige Vollstreckungsmaßnahmen DAR
(vgl. etwa für den Zivilprozess §§ 704 Fall 1, 705 S. 1 ZPO).
Auf nationaler Ebene muss zunächst zwischen den verschiedenen Rechtswegen unterschieden werden:
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 Gerichtsverfassungsgesetz - i. f.: GVG), insbesondere zuständig für Zivil- und Strafsachen (§ 13 GVG), gibt es quasi außerordentliche Rechtswege, wie beispielsweise den zur Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 40 I 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Rechtswegszuständigkeit bestimmt sich nach dem GVG und / oder der jeweiligen Norm zur Rechtswegseröffnung, wie etwa die § 33 Finanzgerichtsordnung oder § 51 Sozialgerichtsgesetz und hängt von dem jeweiligen Streitgegenstand, ermittelt aus dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt und dem geltend gemachten Anspruch, ab.
Daneben gibt es die Unterscheidung zwischen Landes- (z. B. bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, entsprechend der regulären Instanzenfolge: AG, LG, OLG) und Bundesgerichten (ebenso: BGH), jeweils instituiert durch die Bundesländer und den Bund.
Historisch gab es noch weitere Gericht, beispielsweise das Reichtsgericht als oberster Gerichtshof bis 1945.
Eine Übersicht zu den einzelnen Abkürzungen liefert das Abkürzungsverzeichnis.
Am Beispiel der regulären Instanzenfolge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Verwaltungsgericht/VG (1. Instanz),
Oberverwaltungsgericht/OVG (2. Instanz) und
Bundesverwaltungsgericht/BVerwG (3. Instanz),
wobei in Bayern - erlaubt gemäß § 184 VwGO - das OVG die Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof (VGH) trägt.
Themenbereich Eisenbahn: Technisches
Die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität enthalten besondere Anforderungen für eisenbahntechnische "Teilsysteme" entsprechend europäischer Grundlagen, wie die aktuelle Richtlinie (EU) 2016/797, mit Geltung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum "zur Bestimmung eines optimalen Niveaus der technischen Harmonisierung".
Das Eisenbahnbundesamt ist auf nationaler Ebene, i. V. z. Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA), die oberste Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes, sowie deutsche oder in Deutschland tätige, aus dem Ausland stammende Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Genauer zur europäischen Einbettung des EBA: "Das EBA in Europa"