Gericht | BGH |
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Typ | Beschluss |
Datum | 05.12.2019 |
Normen | Art. 87e Abs. 4 S. 1 GG, § 11 AEG, § 23 AEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 862 BGB |
Stichworte | Betriebspflicht, kalte oder schwarze Stilllegung, Beteiligung privater Akteure bei der Stilllegung, entsprechende Anwendung der Stilllegungsvorschriften, Unterlassungsanspruch eines privaten Akteurs bei kalter oder schwarzer Stilllegung |
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