Regulierungsrecht
Organisation
Vorlesungsinhalt
Das Regulierungsrecht, auch als „Privatisierungsfolgenrecht“ bezeichnet, ermöglicht dem Staat die Lenkung bestimmter neu entstandener Wettbewerbsmärkte auf zumeist monopolartig verteilten Infrastrukturen. Bei der zunehmenden Privatisierung bislang von der öffentlichen Hand erfüllter Aufgaben stellt sich regelmäßig das Problem, dass der Staat sich nicht völlig aus dem betroffenen Bereich zurückziehen kann, weil die Aufgabe als solche weiterhin eine öffentliche – zumeist der Daseinsvorsorge zuzurechnende – darstellt. Im Rahmen der Vorlesung Regulierungsrecht wird insbesondere untersucht, welche Einflussmöglichkeiten sich der Staat bewahrt hat, um die infrastruktur- bzw. netzgebundenen Märkte (die so genannten Netzwirtschaften: Energiewesen, Telekommunikation, Post, Eisenbahn) kontrollieren zu können.