Kartellrecht
Organisation
Blockseminar (entspricht 1 SWS)
Vorlesungsinhalt
Art. 101 AEUV als zentrale Norm des europäischen Kartellrechts verbietet sowohl die Vereinbarung zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen als auch aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen.
Sinn und Zweck des europäischen Kartellrechts ist damit der Schutz des Wettbewerbes vor Verfälschungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Solche Verfälschungen können dadurch entstehen, dass Wettbewerbsbedingungen so genutzt werden, dass einzelne Unternehmen marktbeherrschende Stellungen erlangen. Marktbeherrschende Stellungen können allerdings dazu führen, dass die Handelshemmnisse, die durch die passive Wirtschaftsintegration der Grundfreiheiten abgebaut worden ist, durch das Handeln der Privatunternehmen wieder errichtet werden. Damit ist das Kartellrecht elementar für die Regulierung der Privatwirtschaft.
Das Blockseminar widmet sich der Frage, welche Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Kartellen auf europäischer Ebene bestehen und welchen aktuellen Entwicklungen das Kartellrecht unterworfen ist.