Beihilfenrecht
Organisation
Blockseminar (entspricht 1 SWS)
Vorlesungsinhalt
Das Beihilfenrecht behandelt die Frage, inwieweit der Staat als Wirtschaftsakteur in die Privatwirtschaft mittels Beihilfen eingreifen darf. Die Gewährung von Beihilfen an Unternehmen oder bestimmte Produktionsweisen kann zu einer Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarktes führen. Gleichzeitig ist die Gewährung von Beihilfen beispielweise in Form von Subventionen eine wichtige Handlungsform des Staates zur Förderung der Wirtschaft. Die Bedeutung des Beihilfenrechts hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das ist einerseits der Finanz- und Wirtschaftskrise, andererseits einer erhöhten Kontrolle seitens der Europäischen Kommission geschuldet. Damit ist das Beihilfenrecht ein zentraler Themenbereich für die Regulierung des staatlichen Eingriffes in die Wirtschaft. Das Blockseminar vermittelt ein Grundverständnis des Beihilfenrechts anhand der Rechtsprechung des EuGH.