Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Organisation
Vorlesungsinhalt
Die Vorlesung Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst das Wirtschaftsverfassungsrecht im engeren Sinn, also insbesondere den Grundrechtsschutz wirtschaftlicher Tätigkeit und die Frage nach einer „Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes“, sowie das Wirtschaftsverfassungsrecht im weiteren Sinn, hier insbesondere die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand. Daneben beschäftigt sich das Wirtschaftsverwaltungsrecht schwerpunktmäßig mit dem allgemeinen und dem besonderen Gewerberecht, also mit der Gewerbefreiheit und ihrer Regulierung durch die Gewerbeordnung, sowie mit dem Gaststätten-, Handwerks- und Verkehrsgewerbe. Dabei wird auch der Einfluss des europäischen Unionsrechts auf die Teilgebiete des nationalen öffentlichen Wirtschaftsrechts beleuchtet.